autismus Landesverband Baden-Württemberg e.V. Antrag auf Mitgliedschaft als Regionalverband

Hiermit beantragen wir die Mitgliedschaft beim Verein "autismus Landesverband Baden-Württemberg e.V.". Die Satzung ist jederzeit unter www.autismus-bw.de online abrufbar. Mit der Unterschrift des Vertretungsberechtigten des Regionalverbandes erklären wir uns mit der Satzung des Vereins einverstanden.
Die folgenden Mitgliedsdaten werden zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung sowie zur Beitragszahlung durch den Verein nach Artikel 6 (1) lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhoben.
Wir haben uneingeschränkt alle in Artikel 15 DSGVO aufgeführten Rechte, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung und/oder der Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes Baden-Württemberg.
Die Mitgliedschaft eines Regionalverbandes endet automatisch mit dem Austritt des Regionalverbandes aus dem Bundesverband Autismus Deutschland e.V.

Hinweise zum Datenschutz

1. Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seinen Namen, seine Adresse, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Erfüllung von Aufgaben oder Dienstleistungen des Vereins notwendig sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

2. Beim Austritt werden sämtliche Daten des Mitglieds aus dem Mitgliederverzeichnis in ein Kündigungsverzeichnis verschoben und zum 31.12. des Kalenderjahres, welches auf die schriftliche Bestätigung des Austritts folgt, gelöscht, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen etwas anderes verlangen. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.